Wird das Schutzkonzept und dessen Umsetzung von behördlicher Seite kontrolliert?
Ja, die Landesjugendämter prüfen das Schutzkonzept, bevor sie über die (weitere) Betriebserlaubnis entscheiden. Auch die Anwendung, Umsetzung und eine Form von Überprüfung wird in unterschiedlichen Zeitabständen kontrolliert.