Entwicklung von Schutzkonzepten

zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt

  • Wirkungsvolle Schutzkonzepte: Für alle Institutionen im sozialen Bereich

  • Ganzheitliche Unterstützung: Von der Konzepterstellung bis zur langfristigen Durchführung

  • Professionelle Expertise: PsG.nrw-zertifizierte Schutzkonzeptberater*in, langjährige Erfahrung in Sexualpädagogik sowie Prävention und Intervention

Wenn wir ehrlich hinschauen, werden wir (sexualisierte) Gewalt schon in ihren Ansätzen erkennen. Nur so können wir ihr präventiv begegnen und aktiv in die Gestaltung eines Schutzraumes gehen. Eine professionelle Konzeptberatung wird Sie strukturiert durch diesen vielschichtigen Prozess leiten und Orientierung geben.
– Stefanie Bohle
Baustein-Symbol

Schutzkonzepte vermindern das Risiko, dass (sexualisierte) Gewalt in der Einrichtung oder Organisation verübt wird und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Fachkräften erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten.

Sie bezeichnen ein Zusammenspiel aus:

  • Analyse von Risiken und Schutzfaktoren einer Organisation
  • strukturellen Veränderungen
  • Absprachen und Vereinbarungen
  • einer gemeinsamen Haltung und schützenden Kultur

Wir beraten Sie bei der Erstellung Ihres Schutzkonzeptes

Grundsätzlich arbeiten wir mit allen sozialen Organisationen zusammen, die ein Zeichen für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt setzen wollen.

Wofür ein überzeu­gendes Schutzkonzept wichtig ist

Pinnadel, unterstützt die Notizzettel-Optik

Rechtliche Absicherung

Bei der nächsten Beantragung/Prüfung der Betriebserlaubnis wird das Schutzkonzept geprüft - eine Fortführung des Einrichtungsbetriebs kann nur stattfinden, wenn ein Schutzkonzept vorliegt, das den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Auch für Schulen ist das bereits gesetzlich verankert, eine behördliche Prüfung ist gerade in Planung.

Was macht ein gutes Schutzkonzept aus?

  • Berücksichtigt sämtliche Gewaltformen, ist einrichtungsbezogen und beteiligt sowohl Schutzbefohlene als auch Mitarbeiter:innen.

  • Ein Schutzkonzept wird nicht einmalig erstellt, sondern umfasst einen laufenden, elementaren Prozess der Organisationsentwicklung.
  • Die Konzeption und Umsetzung des Schutzkonzeptes erfolgt aus der Einrichtung heraus. Externe Stellen unterstützen nur beratend.

  • Sensibilisiert und informiert alle Beteiligten, macht dadurch sprach- und handlungsfähig.
  • Identifiziert und beleuchtet „blinde Flecken“.

  • Gibt Orientierung für fachliches Handeln auch in Krisensituationen.
  • Ermöglicht die fachliche Auseinandersetzung im Spannungsfeld von Nähe und Distanz.

Wie ein Schutzkonzept entwickelt wird

Von der Planung bis zur Verschriftlichung: So begleiten wir Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zu einem sicheren, funktionsfähigen Schutzprozess.
Schritt 1

Steuerungsgruppe bilden

Die komplexen Prozesse einer Schutzkonzeptentwicklung müssen gesteuert werden. Innerhalb der Institution übernimmt eine Steuerungsgruppe diese Verantwortung und gewährleistet so, dass alle wertvollen Ergebnisse am Ende im Schutzkonzept zusammenfließen.
Schritt 2

Fortbildung Steuerungsgruppe

Gemeinsam Haltung finden: Grundlage für den Start in die Schutzkonzeptentwicklung ist die fachliche Auseinandersetzung mit Haltungsfragen zur Prävention aller Gewaltformen, zu sexualisierter Gewalt im Speziellen und auch zu sexueller Bildung.
Schritt 3

Risiko- und Ressourcenanalyse

Die Risiko- und Ressourcenanalyse ist das Herzstück der Schutzkonzeptentwicklung und beschreibt die systematische Beleuchtung aller Bereiche einer Organisation. In diesem partizipativen Prozess, an dem alle beteiligten Personenkreise teilhaben, werden Risiken und Potenziale der Institution sicht- und damit bearbeitbar.
Schritt 4

Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex bietet den Mitarbeitenden Orientierung für einen grenzachtsamen Umgang mit der Klientel. Es geht um die bewusste Auseinandersetzung mit Situationen, die (Gewalt-)Missbrauch in Einrichtungen verhindern.
Schritt 5

Prävention, Partizipation und Beschwerdemanagement

ALLE Menschen einer Institution haben ein Recht auf Befähigung, Beteiligung, Information und Schutz. Diese Grundannahme von Prävention durchzieht sämtliche Handlungsfelder, insbesondere auch den Aspekt von Beschwerde.
Schritt 6

Interventionsleitfaden

In der Krise braucht es Handlungssicherheit, die durch planmäßiges, strukturiertes und abgestimmtes Vorgehen gewährleistet wird. Teil dessen ist immer auch kollegialer Austausch und die Perspektive von außen durch externe Fachberatung.
Schritt 7

Rehabilitation und Aufarbeitung

Durch einen Fall von (sexualisierter) Gewalt kann ein System mehr oder weniger stark ins Wanken geraten. Neben einer individuellen Aufarbeitung braucht auch die Einrichtung Orientierung. Am Ende des Prozesses steht die Frage: Was können wir lernen?
Schritt 8

Kultur der Achtsamkeit und Fehlerfreundlichkeit

Das Leitbild einer Einrichtung gibt Orientierung. Neben diesem offiziellen Rahmen gestalten die Menschen diese Rahmenbedingungen aus und leben so ihre eigene Kultur. Eine Kultur der Achtsamkeit und Fehlerfreundlichkeit, also des ehrlichen Hinschauens und Hinhörens, ist eine, die wenig Nährboden für Gewalt gibt..
Schritt 9

Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Implementierung des Schutzkonzeptes (Fachtag/Fortbildung)

Die Schutzkonzepterstellung ist ein partizipativer Prozess, in den auch Mitarbeitende einbezogen werden sollen und müssen. Die Menschen, die mit Menschen arbeiten, müssen für die Themen des Schutzkonzeptes, zu (sexualisierter) Gewalt und Prävention dessen sensibilisiert werden
Schritt 10

Schutzkonzept weiterdenken, überprüfen und evaluieren

Die Schutzkonzeptentwicklung stößt wichtige Prozesse an. Wie nachhaltig wirken diese? Passen Sind die entwickelten Schutzprozesse zu Menschen und Organisationpassend? Funktionieren sie? Gibt es Lücken im Konzept? All diese Fragen sollten in zeitlich wiederkehrendem Rythmus überprüft werden. Wir unterstützen Sie auch an dieser Stelle mit unserem Evalutionstool.

Wichtiger Hinweis:

Da keine Einrichtung der anderen gleicht, gibt es auch nicht das eine Programm zur Konzepterstellung

Ihre Ansprechperson für Schutzkonzeptberatung

Schutzkonzeptentwicklung verstehen wir als Teamarbeit - auf Ihrer und auf unserer Seite. Im fortlaufenden Prozess werden Sie von einer festen Ansprechperson beraten und begleitet. In Fortbildungen und auf Fachtagen erleben Sie uns immer als Team.
Stefanie Bohle, Mitarbeiterin der Praxis für Sexualität
Stefanie Bohle

ist zertifizierte Sexualpädagogin (PfS) und Schutzkonzeptberaterin (psg.nrw). Bereits im Bachelorstudium Sozialpädagogik / Soziale Arbeit hat sie sich intensiv mit den unterschiedlichsten Aspekten von Gewalt und deren Auswirkungen befasst. Ihre fachliche Perspektive ist von vielfältigen Erfahrungen und Kenntnissen aus der Präventionsarbeit geprägt.

Unser Team
unterstützt Sie je nach Bedarf Ihrer Einrichtung. Denn Schutzkonzept­entwicklung verstehen wir als Teamarbeit - auf Ihrer und auf unserer Seite.

Mehr über uns

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Mehr Informationen

Wer sind wir? Warum tun wir, was wir tun? Wo und wie arbeiten wir?

Alle Infos dazu finden Sie hier.

Kontakt, Vorbesprechung & Buchung

Schritt 1

Klärung, um welche Einrichtung es geht, welche Bedarfe vorliegen und wer aus der Einrichtung beteiligt werden kann.

Schritt 2

Angebotserstellung und -besprechung.
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Schritt 3

Terminfindung: Kennenlernen der Beteiligten (Praxis und Steuerungsgruppe der Einrichtung), Skizzieren eines Zeitplans.
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Schritt 4

Erstellung des Schutzkonzeptes: Fortbildungen, Beratungen, Evaluation (siehe oben bei Ablauf).

Häufige Fragen

  • Ja, die Landesjugendämter prüfen das Schutzkonzept, bevor sie über die (weitere) Betriebserlaubnis entscheiden. Auch die Anwendung, Umsetzung und eine Form von Überprüfung wird in unterschiedlichen Zeitabständen kontrolliert.
  • Für viele Organisationen gibt es bereits eine Verpflichtung, sich aktiv mit dem Thema Gewaltschutz auseinanderzusetzen und dies in einem Schutzkonzept nachzuhalten - allen anderen Organisationen wird es dringend empfohlen.
  • Betriebserlaubnispflichtige Institutionen müssen das Kindeswohl und das Wohl von Jugendlichen gewährleisten. § 45 Absatz 2 des SGB VIII nennt hierzu verschiedene Kriterien, zu denen seit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Juni 2021 auch die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts zählt. Das Landeskinderschutzgesetz NRW, das am 01.05.2022 in Kraft getreten ist, hat die Verpflichtung erheblich ausgeweitet.
  • Mit dem 16. Schuländerungsgesetz des Landes NRW wird die Implementierung von Schutzkonzepten auch an Schulen verankert. Nicht nur Schulen in NRW haben sich auf diesen Weg gemacht, auch die Schulen aller anderen Bundesländer setzen sich zunehmend intensiv mit dem Thema auseinander.
  • Die Frage lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erhalten Sie von der Praxis für Sexualität ein Angebot mit konkreten Preisen.
  • Eine grobe Schätzung: Ungefähr 1,5 bis 2 Jahre. Die Dauer schwankt aber stark und ist sowohl von der Größe der jeweiligen Organisation als auch von den zeitlichen Ressourcen abhängig, die verfügbar gemacht werden können.
  • Es braucht unbedingt den Blick von außen, um blinde Flecken der Einrichtung konsequent sicht- und bearbeitbar zu machen. Zudem gibt es aus unserer Erfahrung bei internen Mitarbeitenden oft Zeitprobleme. Darüber hinaus können qualifizierte Schutzkonzeptberater:innen, die Teil der Institution sind, natürlich an der Konzepterstellung mitarbeiten.
  • Die Beratungsfachkraft sollte über eine adäquate Fortbildung verfügen, zum Beispiel “Schutzkonzeptberaterin (psg.nrw)”. Das gilt aber natürlich nicht für alle Mitarbeitenden des Teams, die an der Erstellung und Entwicklung des Schutzkonzeptes mitarbeiten.
  • Nein, das ist unzureichend. Ein Schutzkonzept besteht nicht nur aus einem Textdokument. Dieses ist nur der Stellvertreter für den dauerhaften Schutzprozess, der laufend geprüft und weiterentwickelt werden muss. Zudem sind verschiedene Einrichtungen enorm unterschiedlich - dadurch braucht auch jedes Schutzkonzept ein hohes Maß an Individualisierung, den eine angepasste Vorlage nicht leisten kann.
  • Ein sexualpädagogisches Konzept stellt sicher, dass Klient:innen einer Einrichtung ein Raum für eigene Erfahrungen geschaffen wird. Dadurch soll die Einrichtung ein Ort zur Entwicklung und zum Erwerb von Kompetenzen werden.
  • Ein Schutzkonzept stellt sicher, dass eine Einrichtung auch als Schutzraum vor (sexualisierter) Gewalt dient.
  • Im besten Fall verfügt eine Einrichtung über beide Arten von Konzept, die sich zudem gegenseitig berücksichtigen und sinnvoll ineinandergreifen.

Nein, alle Arten von Gewalt müssen von einem professionellen Schutzkonzept abgedeckt werden. Wenn wir als Praxis für Sexualität die Schutzkonzepterstellung begleiten, unterstützen wir dabei, einen möglichst ganzheitlichen Schutz zu erreichen.

Inhaltsverzeichnis
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