Wird das Schutzkonzept und dessen Umsetzung von behördlicher Seite kontrolliert?

  • Ja, die Landesjugendämter prüfen das Schutzkonzept, bevor sie über die (weitere) Betriebserlaubnis entscheiden. Auch die Anwendung, Umsetzung und eine Form von Überprüfung wird in unterschiedlichen Zeitabständen kontrolliert.
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