Welche Organisationen sind rechtlich zur Erstellung eines Schutzkonzeptes verpflichtet?

  • Für viele Organisationen gibt es bereits eine Verpflichtung, sich aktiv mit dem Thema Gewaltschutz auseinanderzusetzen und dies in einem Schutzkonzept nachzuhalten - allen anderen Organisationen wird es dringend empfohlen.
  • Betriebserlaubnispflichtige Institutionen müssen das Kindeswohl und das Wohl von Jugendlichen gewährleisten. § 45 Absatz 2 des SGB VIII nennt hierzu verschiedene Kriterien, zu denen seit der Reform des Kinder- und Jugendhilferechts im Juni 2021 auch die Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts zählt. Das Landeskinderschutzgesetz NRW, das am 01.05.2022 in Kraft getreten ist, hat die Verpflichtung erheblich ausgeweitet.
  • Mit dem 16. Schuländerungsgesetz des Landes NRW wird die Implementierung von Schutzkonzepten auch an Schulen verankert. Nicht nur Schulen in NRW haben sich auf diesen Weg gemacht, auch die Schulen aller anderen Bundesländer setzen sich zunehmend intensiv mit dem Thema auseinander.
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